Freiheit der Wissenschaft - Vorträge von kapitalkritik Hannover & Marburg 2014, Hamburg 2015
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Freiheit der Wissenschaft - Vorträge von kapitalkritik Hannover & Marburg 2014, Hamburg 2015
- Publication date
- 2014-11-24
- Usage
- Public Domain Mark 1.0
- Topics
- Kapital, Staat, Kritik der politischen Ökonomie, Gesellschaftstheorie, Kritik des bürgerlichen Wissenschaftsbetriebs, Bildung, Wissenschaft, Standortpolitik, Forschung, Lehre, Freiheit der Lehre, Radikalenerlass, BVerfG KPD-Verbots-Urteil
- Language
- German
- Item Size
- 360.6M
Die Freiheit der Wissenschaft und der bürgerliche Wissenschaftsbetrieb
Links-liberale Studenten berufen sich, wenn sie gegen die in den letzten anderthalb Jahrzehnten durchgesetzten Hochschulreformen protestieren gehen, gern auf Bestimmungen des Grundgesetzes, die sie durch die Reformen verletzt sehen. Sie sehen ihren eigenen akademischen Ausbildungs- und Bildungsprozess und den an den Universitäten stattfindenden Prozess der wissenschaftlichen Forschung durch die Neugestaltung des Hochschulwesens schutzlos den Interessen "der Wirtschaft" ausgeliefert. Sie rufen den Politikern in Erinnerung, die Freiheit der Wissenschaft gehöre zu den im Grundgesetz verankerten Grundrechten, und unterstellen dabei, es sei die Funktion der Grundrechte, natürliche Ansprüche der Bürger gegen die Staatsgewalt und sonstige machtvolle Instanzen festzuhalten und den Schutz dieser Ansprüche zur Staatsräson zu machen, die für die je aktuell regierenden Politiker bindend sei. In ihrem Protest gegen die Hochschulreformen artikulieren die Studenten so nicht nur ihr partikulares Interesse an einem Studienbetrieb, der den Interessen des Kapitals entzogen sein soll, sondern sie verleihen diesem Interesse auch höhere moralische Weihen, indem sie es als grundgesetzlich geschütztes Element des Allgemeinwohls behaupten. Den Reformpolitikern werfen sie grundgesetzwidriges Verhalten vor, also einen Verstoß gegen ihren Amtseid, dem Wohle des Volkes zu dienen. Die meist juristisch gebildeten Politiker halten ihnen dann entgegen, dass durch die Reformen keineswegs die in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 fixierte Freiheit der Wissenschaft lädiert werde, sondern vielmehr eine Freisetzung der Wissenschaft stattfinde, die ihre "unideologisch" interpretierte Allgemeinwohldienlichkeit zeitgemäß sicherstellen solle.
Statt, wie es die links-liberalen Studenten tun, aus der Position des Bittstellers heraus den Staat zur Appellationsinstanz zu machen und das Handeln der Bildungs- und Wissenschaftspolitiker bloß als Verstoß gegen eigene moralische Ideale - einer Bildung, die der Entwicklung der Persönlichkeit, und einer Wissenschaft, die dem Fortschritt der Menschheit dient - zu verurteilen, sollte man lieber durch die nüchterne politisch-ökonomische Analyse zu einer sachlichen Beurteilung darüber gelangen, welchen Zwecken der staatlich organisierte Bildungs- und Wissenschaftsbetrieb objektiv dient, welche Funktionen die Rechtsinstitutionen tatsächlich haben, mit denen er reguliert wird, und wodurch die aktuellen Reformen eine Feinabstimmung des Verhältnisses von Mittel und Zweck erreichen. Danach kann man dann nämlich nicht bloß seine Enttäuschung über den ungewollten status quo gegenüber den Verantwortlichen äußern, die ihn absichtsvoll geschaffen haben, sondern auch, mit der nötigen Sachkenntnis und den richtigen Argumenten, Mitstreiter für einen aktiven Widerstand gegen die von der Politik geschaffenen Zwänge suchen.
Die hier zum download gestellten Vorträge zur 'Freiheit der Wissenschaft' skizzieren die politische Ökonomie des bürgerlichen Wissenschaftsbetriebs im Grundriss.
Vorträge von kapitalkritik im Rahmen des fzs-Symposion am 30.5.2014 in Hannover, im Rahmen der AStA-Reihe 'unbekannt verzogen' am 05.11.2014 in Hannover, im Rahmen des 'dies academicus' am 20.11.2014 an der Uni Marburg und im Rahmen der Reihe 'What's left?' des AStA der Uni HH in Hamburg am 5.5.2015.
kapitalkritik.blogsport.de
Links-liberale Studenten berufen sich, wenn sie gegen die in den letzten anderthalb Jahrzehnten durchgesetzten Hochschulreformen protestieren gehen, gern auf Bestimmungen des Grundgesetzes, die sie durch die Reformen verletzt sehen. Sie sehen ihren eigenen akademischen Ausbildungs- und Bildungsprozess und den an den Universitäten stattfindenden Prozess der wissenschaftlichen Forschung durch die Neugestaltung des Hochschulwesens schutzlos den Interessen "der Wirtschaft" ausgeliefert. Sie rufen den Politikern in Erinnerung, die Freiheit der Wissenschaft gehöre zu den im Grundgesetz verankerten Grundrechten, und unterstellen dabei, es sei die Funktion der Grundrechte, natürliche Ansprüche der Bürger gegen die Staatsgewalt und sonstige machtvolle Instanzen festzuhalten und den Schutz dieser Ansprüche zur Staatsräson zu machen, die für die je aktuell regierenden Politiker bindend sei. In ihrem Protest gegen die Hochschulreformen artikulieren die Studenten so nicht nur ihr partikulares Interesse an einem Studienbetrieb, der den Interessen des Kapitals entzogen sein soll, sondern sie verleihen diesem Interesse auch höhere moralische Weihen, indem sie es als grundgesetzlich geschütztes Element des Allgemeinwohls behaupten. Den Reformpolitikern werfen sie grundgesetzwidriges Verhalten vor, also einen Verstoß gegen ihren Amtseid, dem Wohle des Volkes zu dienen. Die meist juristisch gebildeten Politiker halten ihnen dann entgegen, dass durch die Reformen keineswegs die in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 fixierte Freiheit der Wissenschaft lädiert werde, sondern vielmehr eine Freisetzung der Wissenschaft stattfinde, die ihre "unideologisch" interpretierte Allgemeinwohldienlichkeit zeitgemäß sicherstellen solle.
Statt, wie es die links-liberalen Studenten tun, aus der Position des Bittstellers heraus den Staat zur Appellationsinstanz zu machen und das Handeln der Bildungs- und Wissenschaftspolitiker bloß als Verstoß gegen eigene moralische Ideale - einer Bildung, die der Entwicklung der Persönlichkeit, und einer Wissenschaft, die dem Fortschritt der Menschheit dient - zu verurteilen, sollte man lieber durch die nüchterne politisch-ökonomische Analyse zu einer sachlichen Beurteilung darüber gelangen, welchen Zwecken der staatlich organisierte Bildungs- und Wissenschaftsbetrieb objektiv dient, welche Funktionen die Rechtsinstitutionen tatsächlich haben, mit denen er reguliert wird, und wodurch die aktuellen Reformen eine Feinabstimmung des Verhältnisses von Mittel und Zweck erreichen. Danach kann man dann nämlich nicht bloß seine Enttäuschung über den ungewollten status quo gegenüber den Verantwortlichen äußern, die ihn absichtsvoll geschaffen haben, sondern auch, mit der nötigen Sachkenntnis und den richtigen Argumenten, Mitstreiter für einen aktiven Widerstand gegen die von der Politik geschaffenen Zwänge suchen.
Die hier zum download gestellten Vorträge zur 'Freiheit der Wissenschaft' skizzieren die politische Ökonomie des bürgerlichen Wissenschaftsbetriebs im Grundriss.
Vorträge von kapitalkritik im Rahmen des fzs-Symposion am 30.5.2014 in Hannover, im Rahmen der AStA-Reihe 'unbekannt verzogen' am 05.11.2014 in Hannover, im Rahmen des 'dies academicus' am 20.11.2014 an der Uni Marburg und im Rahmen der Reihe 'What's left?' des AStA der Uni HH in Hamburg am 5.5.2015.
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- Addeddate
- 2014-11-24 22:42:20
- External_metadata_update
- 2019-03-13T14:05:26Z
- Identifier
- FreiheitDerWissenschaft-kapitalkritik
- Ocr
- ABBYY FineReader 9.0
- Ppi
- 300
- Scanner
- Internet Archive HTML5 Uploader 1.6.0
- Year
- 2014
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